Mehrweg Verpackungen TO GO Gesetz 2023
Vorne weg. Ich bin kein Rechtsanwalt, sondern versuche nur mit meinem Wissen und Gewissen die Sachen zusammen zu fassen.
Was ist nun geregelt?
Dieses Gesetz ist schon seit längerem. Nur gibt es in diesem Gesetz ab 2023 für Lieferdienste gesonderte Regelung, die eingeführt wird.
Hier jetzt erst mal die Information vom Umweltbundesamt:
Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich zur Verminderung des Verbrauchs von Einwegverpackungen
Die Einwegkunststoffrichtlinie hat das Ziel das Abfallaufkommen und den Eintrag in die Umwelt der Einwegkunststoffprodukte zu vermindern, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem, den Verbrauch von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen, deren Inhalt z.B. für den Sofort-Verzehr bestimmt ist, und Einwegkunststoffgetränkebechern einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel zu vermindern. Die Minderungsvorgaben wurden in Deutschland durch eine Mehrwegangebotspflicht im Rahmen der letzten Novelle des VerpackG umgesetzt. Das Gesetz schreibt nun erstmals vor, dass Letztvertreiber von Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff und von Einweggetränkebechern aller Materialien ab dem 01. Januar 2023 Lebensmittel und Getränke im „To-Go-Bereich“ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten haben. Diese darf nicht teurer als die Einwegverpackung sein, aber die Erhebung eines angemessenen Pfandes auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrweg-to-go-Verpackung und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Die Letztvertreiber müssen auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln hinweisen.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen/mehrwegverpackungen-mehrwegverpackungssysteme#mehrwegangebotspflicht-im-to-go-bereich-zur-verminderung-des-verbrauchs-von-einwegverpackungen
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830
https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html
Und was muss ich als Lieferdienst beachten?
Im Einzelnen:
Die hauptsächlich angesprochene Verpackung ist die Kunststoffverpackung.
Es muss zusätzlich Mehrweg angeboten werden Aber nicht hauptsächlich.
Der Kunde darf nach einer Mehrweg Verpackung fragen, und ihr müsst es anbieten. Ansonsten bleibt alles wie gehabt.
Die Entscheidung, ob ein Kunde Meerweg haben möchte oder nicht, liegt beim Kunden.
Durch eine Schautafel muss der Kunde darüber informiert werden.
Es darf Pfand erhoben werden.
Ach so ein kleines Mehrweg Verpackungs-Starterset wäre empfehlenswert
Sonderregelung für kleine Lokale unter 80 m² und weniger als fünf Angestellte
Muss über eine Schautafel informieren.
Muss Mehrwegverpackungen nicht anbieten.
Kann aber mitgebrachte Verpackungen vom Kunden verwenden. (was vorher verboten war.)
Rechnen sich Mehrweg Verpackung?
JA, aus zwei folgenden Gründen:
Sie dürfen den Pfand erheben. Die logischerweise mindestens die Produktions Kosten abdeckt. Also bringt der Kunde die Verpackung nicht mehr zurück ist das Risiko gleich null.
Durch die mehrfach Nutzung wird es sogar auf Dauer günstiger, hier ein Rechenbeispiel:
Die durchschnittliche Einwegverpackung wird meistens so um die 0,35 € kosten
Eine Meerweg Verpackung beläuft sich meistens auf 8-10 Euro. Diese wird aber mindestens 30 mal eingesetzt.
9€ geteilt durch 30 fache Nutzung ist gleich 0,30€
Also im Endeeffekt kein Nachteil bei der Einführung von Mehrweg Verpackungen.
Wenn die Mehrwegverpackungen auch noch mit einer Personalisierung vergeben werden, hat man sogar dauerhaft Werbung beim Kunden, wenn er sie behalten sollte.
Noch ein wichtiger Hinweis. Bei uns in der Region gibt es im Moment eine Firma die StarterKits anbietet und und diese Firma übernimmt die Pfandabwicklung. Folgende Gedanken mitverfolgen. Wenn ich die Pfandabwicklung außer Haus gebe und der Pfand zehn Euro kostet dann hat diese Firma ein Riesen Interesse dieses Geld zu bekommen und wird nicht freundlich mit Außenstehenden umgehen, dass dann wieder auf ihre Firma Rückspieget. Treibt die Pfandabwicklungsfirma das Geld ein bekommen Sie einen schlechten Ruf. Ich glaube nicht, dass es in ihrem Sinne ist. Zumal die Pfanderhebung normalerweise die Produktions Kosten abdeckt. Diese Firma möchte ohne Pfand die Verpackung herausgeben. Allerdings muss jeder Kunde mit diese Firma ein Vertrag schließen. Ihr seht schon die Sache geht auch nicht auf. Lassen Sie die Kontrolle im Haus, wie sie mit dem Pfand umgehen.
Bei Fragen oder und Anregungen jederzeit eine Nachricht schicken.
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